Dienstlich erworbene Payback-Punkte steuerpflichtig

15.03.2007
Nach einer neuen Verwaltungsanweisung führen die Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Payback-Punkten sind grundsätzlich steuerpflichtig, darauf weisen die Finanzexperten von Haufe.de hin.

Bei dem zugrunde liegenden Fall ging es um folgenden Sachverhalt: Der Arbeitgeber händigt seinen Mitarbeitern Tankkarten einer Tankstellenkette aus, mit denen diese sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke an den Tankstellen dieser Kette tanken können. Die Karten sind auf den Arbeitgeber ausgestellt. Durch die Freischaltung der Karten für das Payback-System besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit, sich beim Bezahlen der Tankrechnung Payback-Punkte auf ihr privates Punktekonto gutschreiben zu lassen. Nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl steht es den Mitarbeitern frei, sich eine Sachprämie aushändigen oder einen entsprechenden Geldbetrag auszahlen zu lassen.

Der vom Arbeitgeber bezahlte, teilweise für private und teilweise für dienstliche Zwecke genutzte Treibstoff ist für die Lohnversteuerung aufzuteilen. Die auf dem privaten Punktekonto gutgeschriebenen Payback-Punkte sind entsprechend aufzuteilen; gegebenfalls kommt eine Schätzung in Betracht. Der privat genutzte Treibstoff stellt in Höhe des üblichen Endpreises einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führen zusätzlich die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Payback-Punkten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Damit sind die Vorteile grundsätzlich. auch sozialversicherungspflichtig. Der Zufluss erfolgt dabei bereits bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto und nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte. (mf)

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