Grundsätze des Datenzugriffs

Digitale Betriebsprüfung - so bereiten Sie sich vor

20.11.2008
Viele Unternehmen sind entweder gar nicht oder nur ungenügend auf die digitale Betriebsprüfung vorbereitet.

Zu diesem Ergebnis kommen Steuerexperten wie der Regensburger Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler von der Kanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, wenn sie die Prüfpraxis der Finanzverwaltung analysieren. Für Winkler ist diese Haltung völlig unverständlich, da die Grundsätze des Datenzugriffs schon seit Langem bekannt sind. Schließlich gelten die Regelungen zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) bereits seit über fünf Jahren.

Steuerberater Winkler führt die relative Sorglosigkeit vor allem darauf zurück, dass Betriebsprüfungen zu einem Großteil immer noch in Papierform stattfinden. Doch nun wächst der Druck seitens der Finanzverwaltung auf die Mitarbeiter im Außendienst, die Möglichkeiten der digitalen Betriebsprüfung stärker als bisher zu nutzen. "Die Prüfer sind nunmehr angehalten, verstärkt die neue Analysesoftware und statistische Prüfverfahren einzusetzen", weiß Winkler. "Bei ihren Nachforschungen setzen die Betriebsprüfer spezielle mathematisch-statistische Methoden ein."

Winkler geht davon aus, dass Betriebsprüfungen aus Gründen der Effizienz in absehbarer Zeit ausschließlich in elektronischer Form stattfinden werden. Vor den Folgen warnt der Steuerexperte schon jetzt. Er nennt die Maßnahmen, mit denen sich Unternehmen auf die veränderte Praxis einstellen können: "Überprüft werden alle Bereiche, in denen Manipulationen besonders häufig festgestellt werden. Dazu gehören insbesondere Kassen- und Fahrtenbücher sowie Spesenabrechnungen." Außerdem vergleichen die Prüfer die betrieblichen Abschreibungsverzeichnisse mit den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Sind die Abschreibungssätze zu hoch, werden sie entsprechend korrigiert.

Steuerberater Winkler rät daher Unternehmen, alle relevanten Nachweise etwa zu Jubiläumsverkäufen, Rabattaktionen oder Fehlkäufen sorgsam aufzubewahren. Nur so besteht die Möglichkeit, dass entscheidende Gegenargumente zu den statistischen Feststellungen des Finanzamts geliefert werden können. Andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, dass noch Jahre später unverschuldet Probleme beispielsweise wegen einer Rabattaktion auftauchen können.

Statistische Verfahren

Diese statistischen Verfahren verwenden Betriebsprüfer mit dem Ziel, Bilanzfälschung oder Steuerbetrug aufzudecken:

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