Digitale Signatur

02.11.1999

MÜNCHEN: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den Betrieb der sogenannten Wurzelinstanz für digitale Signaturen aufgenommen. Alle lizenzierten Dienstleister für gesetzeskonforme digitale Signaturen sind durch die kryptografischen Schlüssel dieser Wurzelinstanz zertifiziert. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen 24-Stunden-Erreichbarkeit des zugehörigen offiziellen Verzeichnisdienstes ist nun auch die Prüfung solcher Zertifikate möglich. Bislang wurde nur die Telekom als Anbieter von Chipkarten nach dem deutschen Signaturgesetz (SigG) zertifiziert. Obwohl es bereits 33 neue Antragsteller geben soll, erwartet man in diesem Jahr nach der Prüfung von technischen Einrichtungen, Sicherheitskonzepten und anderen Details nur bis zu sieben weitere Genehmigungen. (mf)

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