Digitale Signatur wird rechtskräftig

11.04.1999

BERLIN: Elektronische Unterschriften sollen nach dem Willen der Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin rechtskräftig werden. Mittels der sogenannten digitalen Signatur könnten dann Verträge über das Internet geschlossen werden, für die gesetzlicher Schriftzwang besteht, ohne daß eine eigenhändige Unterschrift vonnöten wäre. Auch für E-Commerce würde auf diesem Wege weitere Rechtssicherheit geschaffen. Die Ministerin will einen entsprechenden Gesetzentwurf im nächsten Jahr in den Bundestag einbringen. (gg)

Zur Startseite