DJ FOKUS/EU-Verfahren gegen Apple wird Musikbranche verändern

05.04.2007

Von Jessica Hodgson

Dow Jones Newswires

LONDON (Dow Jones)--Das von der EU-Kommission eingeleitete Kartellverfahren gegen das Internet-Musikportal "iTunes" von Apple und gegen große Musikunternehmen könnte die gesamte Musikbranche verändern. Beobachtern zufolge könnten Unternehmen der Branche gezwungen werden, dass Geflecht der Vereinbarungen geistigen Eigentums im Internet zu entwirren. Das Verfahren könnte die Branche zusätzlich verunsichern, die bereits gegen die Musikpiraterie ankämpft und ihre Kunden von den Vorteilen des Kaufs der Titel über das Internet zu überzeugen versucht.

"Das Verfahren betrifft nicht nur Apple oder die bedeutenden Musikverlage, sondern es betrifft die gesamte Wertschöpfungskette und könnte sehr durchschlagend sein", sagte Mark Mulligan, Analyst bei Jupiter Research.

Die Ankündigung der EU-Kommission vom Dienstag war einen Tag nach der Vereinbarung von Apple und EMI über die Abschaffung des Kopierschutzes Digital Rights Management (DRM) erfolgt. Neben Apple hat die EU-Behörde das Verfahren auch gegen die vier großen Musikverlage eingeleitet: Die Vivendi-Sparte Universal Music Group, das Joint-Venture der Sony Corp und der Bertelsmann AG, Sony BMG, sowie Warner Music Group Corp und EMI Group.

Die Kommission fordert, dass Internetnutzer künftig auch außerhalb ihres Heimatlandes Musikstücke ihrer Wahl herunterladen können sollen. Konsumenten sollen demnach nach dem günstigsten Preis für den Download von Musikstücken im Internet in ganz Europa suchen können. Derzeit sei ein Song in Großbritannien und Dänemark teurer, als in den anderen Ländern der EU. Im Mittelpunkt des bisherigen Verfahrens standen einem EU-Sprecher zufolge primär die Musikverlage, die Apple unterschiedliche Preisvereinbarungen "auferlegt" hätten.

Apple hatte in einer Reaktion auf die Mitteilung des EU darauf verwiesen, dass das Unternehmen immer ein einheitliches Preissystem wollte. Die Musikunternehmen hätten aber darauf hingewiesen, dass es rechtliche Hindernisse gebe, ein einfacheres System zu betreiben.

EMI geht nicht davon aus, dass das Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat. In einer Mitteilung von Universal hieß es, dass das Unternehmen "vollständig davon überzeugt" ist, in Einklang mit der entsprechenden Gesetzgebung gehandelt zu haben. Warner Music und Sony BMG waren kurzfristig für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Analyst Mulligan unterstreicht die Argumentation von Apple, nicht alleine die Preise festsetzen zu können. Vielmehr hänge der Preis von einem Geflecht aus Vereinbarungen von Institutionen für die Lizenzvergabe und von den Verlagen ab. Dabei würden die Institutionen im Auftrag ihrer Künstler handeln; die Verlage hätten den endgültigen Besitz an den Eigentumsrechten der Musik.

Diese Vereinbarungen seien dem Analysten zufolge landestypisch und haben sich seit Jahren entwickelt. Sollten nun Apple oder die Musikverlage einseitig versuchen, ein einheitliches Preissystem umzusetzen, könnten sie dadurch den Bruch der Lizenzvereinbarungen riskieren.

Marktbeobachtern zufolge könnte sich aber das Verfahren der EU als der benötigte Auslöser für die gesamte Branche erweisen, um eine Veränderung hin zu einem tatsächlich offenen weltweiten Markt für digitale Musik zu erzwingen. Marktforschungsunternehmen wie Forrester Research zufolge zählen DRM und die unterschiedlichen Preise weltweit mit zu den Faktoren, die das Wachstum des Verkaufs digitaler Musik gebremst hat.

Webseiten: http://ec.europa.eu/

http://www.emigroup.com

http://www.apple.com

http://www.emiplc.com/

http://www.timewarner.com

http://www.sony.com

http://bertelsmann.de

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April 05, 2007 06:45 ET (10:45 GMT)

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