DJ IG Metall stellt Strafantrag wegen mögl Begünstigung der AUB

02.04.2007

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Gewerkschaft IG Metall stellt einen Strafantrag wegen möglicher Begünstigung der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangerhöriger (AUB) und der Beeinflussung von Betriebsratswahlen bei Siemens. Der Strafantrag werde gemäß 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gestellt, teilte die Gewerkschaft am Montag in Frankfurt mit. "Wir haben den Verdacht und Indizien dafür, dass die AUB durch das Unternehmen Siemens finanziert wurde, um eine Art Gegen-Gewerkschaft zur IG Metall aufzubauen", wird der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, zitiert. Die IG Metall sei dadurch möglicherweise in ihrer Arbeit und bei Betriebsratswahlen benachteiligt worden. "Durch die Klage wollen wir endlich Transparenz haben", sagte Peters. Bereits am Freitag hatte Peters die Strafanzeige angekündigt. "Wir werden Strafantrag nach Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes stellen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" (SZ - Freitagausgabe). Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz stellt die Begünstigung von Betriebsräten und Eingriffe in Betriebsratswahlen unter Freiheits- und Geldstrafe. DJG/abe/mim

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April 02, 2007 07:28 ET (11:28 GMT)

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