DJ Zweites Musterverfahren in Mammutprozess gegen Deutsche Telekom

16.04.2007

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Der Mammutprozess Tausender Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG wird wieder komplexer. Statt nur eines einzigen Musterverfahrens, wie von den Anwälten der Kläger erhofft, gibt es nun bereits zwei solcher Klagen, wie die Kanzlei Tilp Rechtsanwälte am Montag mitteilte. Dies habe jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt angeordnet. Es sei völlig unklar, wann mit weiteren mündlichen Verhandlungen in dem Fall zu rechnen sei.

In dem seit Jahren andauernden Prozess werfen rund 16.000 Aktionäre der Telekom vor, in den Prospekten zu ihrem Börsengang von 1996 und den Aktienemissionen der Jahre 1999 und 2000 unrichtige Angaben gemacht und so den Wert des Unternehmens falsch dargestellt zu haben. Angesichts der späteren deutlichen Kursverluste der T-Aktie fühlen sich die Anleger hinters Licht geführt. Sie pochen auf Schadensersatz.

Der neue Musterklage bezieht sich den Angaben zufolge auf die zweite Aktienemission von 1999. Bei dem ersten Musterverfahren geht es um die Drittemission des Konzerns aus dem Jahre 2000. Beide Kläger werden von Tilp vertreten. Grundlage für solche Musterklagen ist ein Gesetz vom November 2005.

Die Tübinger Rechtsanwälte werfen der Telekom vor, Mängel des Gesetzes auszunutzen, um den Prozess in die Länge zu ziehen. Durch massenhafte Schriftsätze zum Landgericht Frankfurt versuche der Konzern, den Richter zu zwingen, jede einzelne Klage darauf zu untersuchen, ob sie im Hinblick auf das Musterverfahren auszusetzen sei. "Zudem sorgt sie mit ihren fortlaufend eingebrachten Ergänzungsanträgen zu den Vorlagenbeschlüssen des LG Frankfurt für ein Ping-Pong-Spiel zwischen Landgericht und Oberlandesgericht", so Tilp.

Die Telekom wollte sich dazu zunächst nicht äußern.

Webseite: http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de

http://www.telekom.de

http://www.tilp-group.com

DJG/stm/nas

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April 16, 2007 11:26 ET (15:26 GMT)

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