Doktortitel hilft Geld sparen

04.03.2004

Ein Doktortitel ist der Karriere förderlich, und ab sofort auch steuerlich absetzbar. Der Grund: Bisher wurden die Kosten einer Promotion nur als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 920 beziehungsweise 1.227 Euro anerkannt. Jetzt sind Promotionskosten als Werbungskosten unbegrenzt in voller Höhe abzugsfähig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Az. VI R 96/01, noch nicht veröffentlicht) entschieden.

Den Weg zu dieser geänderten Rechtsprechung ebnete der Fall einer Krankengymnastin. Sie absolvierte nach jahrelanger Berufstätigkeit ein Medizinstudium einschließlich Promotion. Da weder das Finanzamt noch das Finanzgericht die Aufwendungen für die Promotion als Werbungskosten anerkannt hatten, zog sie vor den BFH und bekam dort nun Recht. Aus diesen Gründen erkannte der BFH Promotionskosten als Werbungskosten an:

- Die Promotion ist eine berufliche Qualifizierung in besonderem Maße.

- Ein Doktortitel ist für das berufliche Fortkommen von erheblicher Bedeutung.

- Die Beschäftigungs- und Einkommenssituation und die beruflichen Aufstiegschancen eines Promovierten sind besser als die eines Nichtpromovierten.

- Für bestimmte Berufe ist der Doktortitel eine formale Zugangsvoraussetzung.

Steuertipps.de rät: Machen Sie ab sofort Ihre Promotionskosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Will das Finanzamt dies nicht anerkennen, verweisen Sie auf das neue BFH-Urteil. Wer dies bereits getan hat und beim Finanzamt abgewiesen wurde, kann nur dann noch Einspruch einlegen, wenn die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.

Marzena Fiok

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