Aus der Registrierung von Domain-Namen durch eine Gesellschaft folgt noch nicht, dass diese auch für den Inhalt der Webseiten verantwortlich ist. Ein Anspruch gegen die Registrierungsgesellschaft, die beleidigenden Äußerungen auf den Webseiten zu unterlassen, besteht nicht (Landgericht Wiesbaden, Az.: 10 O 116/01). (jlp)
10.10.2002