Domain-Reservierung

26.10.2000

Wer sich ohne nachvollziehbares eigenes Interesse einen Internet-Domain-Namen registrieren lässt, der mit dem eigenen Namen und der eigenen Tätigkeit in keinem Zusammenhang steht, der aber gleichlautend mit der Marke eines Unternehmens ist, kann wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung dazu verurteilt werden, diesen benutzten Namen aufzugeben. Dies jedenfalls dann, wenn sich beim Benutzer dieses Namens kein besonderes Eigeninteresse feststellen lässt (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 W 33/00). (jlp)

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