Domains: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

07.08.2000
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum Schutz von Domain-Namen. Die für die Registrierung von Internet-Adressen zuständige Genossenschaft Denic e.G. arbeite bislang zur Zufriedenheit der deutschen Internet-Gemeinschaft, ihr Registrierungsverfahren leiste "eine funktionsfähige und faire Versorgung" aller Antragsteller. Insofern bestehe kein Anlass, die Registrierung in einen anderen rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu überführen. Die Christdemokraten hatten zuvor in einer entsprechenden Anfrage auf häufige Rechtsstreitigkeiten verwiesen, deren Ursache die Vergabepraxis bei Domain-Namen sei. Nach Auffassung der Fraktion führe das zu Rechtsunsicherheit, die unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung von kleinen und mittelständischen Unternehmen behindere. Der Schutz des Domain-Namens sei ebenso wichtig wie der Marken- oder Namensschutz. Die Bundesregierung konterte, ein Domain-Name erlange markenrechtlichen Schutz auch dann, wenn er als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert worden sei. (mf)

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum Schutz von Domain-Namen. Die für die Registrierung von Internet-Adressen zuständige Genossenschaft Denic e.G. arbeite bislang zur Zufriedenheit der deutschen Internet-Gemeinschaft, ihr Registrierungsverfahren leiste "eine funktionsfähige und faire Versorgung" aller Antragsteller. Insofern bestehe kein Anlass, die Registrierung in einen anderen rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu überführen. Die Christdemokraten hatten zuvor in einer entsprechenden Anfrage auf häufige Rechtsstreitigkeiten verwiesen, deren Ursache die Vergabepraxis bei Domain-Namen sei. Nach Auffassung der Fraktion führe das zu Rechtsunsicherheit, die unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung von kleinen und mittelständischen Unternehmen behindere. Der Schutz des Domain-Namens sei ebenso wichtig wie der Marken- oder Namensschutz. Die Bundesregierung konterte, ein Domain-Name erlange markenrechtlichen Schutz auch dann, wenn er als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert worden sei. (mf)

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