Doppelter Haushalt

14.09.2006

Arbeitnehmer dürfen nach Auskunft von ARAG-Experten grundsätzlich bei doppelter Haushaltsführung für die ersten drei Monate nach Umzug täglich 24 Euro pauschal für Verpflegung als Werbekosten von der Steuer abziehen - ohne dafür Kostennachweise zu erbringen. In einem konkreten Fall kürzten Finanzbeamte einem Mann diese Pauschale mit dem Hinweis, er würde so wenig verdienen, dass er gar nicht so viel Geld für Verpflegung ausgeben könne.

Das sahen die Richter anders. Zusätzlich konnte er noch 30 Cent pro gefahrenem Kilometer und nachgewiesene Unterkunfts- und Umzugskosten steuerlich geltend machen (Az.: VI R 44/03).

Marzena Fiok

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