Drei Klagen abgewiesen: Media Markt siegt gegen Verbraucherschützer

02.08.2005
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist gleich vor drei Gerichten mit Klagen gegen den Media Markt gescheitert.

Als unbegründet haben die Landgerichte Berlin, Heidelberg und Saarbrücken jüngst die Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Media Markt abgewiesen.

"Heute zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" hatte Media Markt am 3. Januar 2005 geworben und allen Kunden, die an diesem Tag in einem der Märkte einkauften, 16 Prozent Rabatt auf seine Produkte gewährt. Dafür interessierten sich aber nicht nur die Kunden, sondern auch die Verbraucherschützer: Sie warfen dem Konzern vor, im Vorfeld seiner Aktion die Preise systematisch hoch gezeichnet zu haben.

Vor Gericht erlebten sie nun eine Niederlage, bei der die Richter nicht mit Kritik sparten: "Der Kläger hat vor Abmahnung und Klageerhebung ganz offensichtlich sehr schlecht recherchiert", hieß es beim Landgericht Heidelberg. Ein Teil der vom Kläger aufgebotenen Zeugen hatte verschiedene der in ihrer Preisgestaltung völlig freien Märkte miteinander verwechselt. Andere Zeugen hatten sich bei den Produkten geirrt: Statt um ein scheinbar hoch gezeichnetes Gerät handelte es sich um ein ähnliches, jedoch mit zusätzlichen Funktionen. Alle drei Klagen wurden angesichts der mangelnden Beweise abgelehnt.

Der Media Markt lässt nun seinerseits kein gutes Haar mehr an den Verbraucherschützern: "Mit miserabel recherchierten Vorwürfen, deren Haltlosigkeit nunmehr drei deutsche Gerichte unabhängig voneinander festgestellt haben, haben die Verbraucherschützer in Kauf genommen, das Image eines erfolgreichen Unternehmens zu schädigen", heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Die Hoffnung des Media Markt laute nun, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen "seine wichtige Aufgabe zukünftig mit weniger Überheblichkeit und stattdessen mehr Verantwortung wahrnimmt". (mf)

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