Drohung mit Kündigung rechtens

02.10.2003

Das zielgerichtete Vorgehen eines Mitarbeiters, fremde Benutzerkennwörter und Codes zu entschlüsseln, stellt eine schwer wiegende Vertragspflichtverletzung dar. Bei dringendem und unabweisbarem Verdacht ist mithin die Drohung des Arbeitgebers mit einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht einvernehmlich ausscheiden will, rechtlich zulässig (Arbeitsgericht Hannover, Az.: 10 Ca 250/01). (jlp)

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