DSL-Anschluss: Sonderkündigungsrecht bei zu langer Wartezeit

22.08.2005
Müssen DSL-Kunden zu lange auf ihren beantragten DSL-Anschluss warten, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in

Müssen DSL-Kunden zu lange auf ihren beantragten DSL-Anschluss warten, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin, wie unsere Kollegen der PC-Welt berichten.

Wer von diesem Recht Gebrauch machen wolle, müsse nach Ablauf der im Vertrag genannten Zeit dem Anbieter eine Frist setzen, üblicherweise noch einmal zwei bis drei Wochen. Werde der Anschluss innerhalb dieser Frist nicht bereitgestellt, könne der Kunde von seinem Vertrag zurücktreten.

Immer wieder komme es vor, dass Anbieter ihre DSL-Anschlüsse zwar heftig bewerben. Wenn Verbraucher einen Anschluss beantragt haben, sehen sie sich jedoch außer Stande, den Vertrag zu erfüllen und den Anschluss freizuschalten. Wartezeiten von mehreren Monaten seien kein Einzelfall, so die Beobachtung der Verbraucherschützer. Verbraucher müssten es sich jedoch nicht gefallen lassen, so lange hingehalten zu werden. (cm)

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