Dt Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

23.01.2008
BONN (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss ihren Wettbewerbern beim Zugang zur "letzten Meile" auch den Zugang zu Leerrohren gewähren. Eine entsprechende Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde am Mittwoch nach Angaben der Behörde vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren bestätigt.

BONN (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss ihren Wettbewerbern beim Zugang zur "letzten Meile" auch den Zugang zu Leerrohren gewähren. Eine entsprechende Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde am Mittwoch nach Angaben der Behörde vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren bestätigt.

Einen Eilantrag der Deutschen Telekom AG gegen die im Juni vergangenen Jahres von der Bundesnetzagentur erlassene Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung sei in den wesentlichen Kernpunkten abgelehnt worden, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Im Rahmen dieser Regulierungsverfügung hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur "letzten Meile" auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren bzw. - falls freie Leerrohr-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen - auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss.

Damit sollen Wettbewerber in die Lage versetzt werden, ebenso eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können wie es die Deutsche Telekom mit dem VDSL-Ausbau derzeit macht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag wollte die Deutsche Telekom erreichen, dass diese Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden und sie demzufolge vor allem ihre Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten ihrer Wettbewerber öffnen muss.

Webseiten: http://www.bundesnetzagentur.de/ http://www.deutsche-telekom.com/ DJG/dct/brb

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