Durchblick mit Bildschirmbrille

17.08.2000

Wer an einem etwa siebenstündigen Arbeitstag ungefähr 30 bis 45 Minuten am Bildschirm arbeitet, kann vom Arbeitgeber Erstattung der angemessenen Kosten einer Bildschirmbrille verlangen, wenn ihm augenärztlich eine Brille speziell für die Arbeit am Bildschirm verordnet wurde. Spezielle Sehhilfen im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung sind besondere, arbeitsplatzbezogene Sehhilfen, die aus medizinischer Sicht für die Arbeit am Bildschirm dringend erforderlich sind, um beschwerdefreies, scharfes Sehen in der Mitteldistanz ohne körperliche Zwangshaltungen zu gewährleis-ten. Im vorliegenden Fall muss somit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die anteiligen Kosten in Höhe von 123 Mark für die von ihm auf Basis augenärztlicher Bescheinigung erworbene spezielle Brille mit Bifokal-Gläsern erstatten (Arbeitsgericht Neumünster, Az.: 4 Ca 1034 b/99). (jlp)

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