DVD-Hersteller EDD Bizz GmbH antwortet auf Toshibas Klage

09.07.2007
Die Görlitzer EDD Bizz GmbH, Herstellerin von DVDs, lässt die Vorwürfe Toshibas erwartungsgemäß nicht auf sich beruhen.

Die Görlitzer EDD Bizz GmbH[2], Herstellerin von DVDs, lässt die Vorwürfe Toshibas erwartungsgemäß nicht auf sich beruhen. In einer Pressemitteilung nimmt sie Stellung zur letzter Woche erhobenen Patentklage der Japaner. Sie erklärt, dass ihr diese Klage bislang nicht zugestellt worden sei.

"Richtig" sei, dass das Görlitzer Unternehmen derzeit mit Toshiba über Lizenzen verhandle. EDD sei bereit, einen Lizenzvertrag abzuschließen, falls die von Toshiba geltend gemachten Patente einer Prüfung stand hielten. Weiter erklärt die EDD: "Statt allerdings an der Aufklärung von im Rahmen der Lizenzverhandlungen aufgeworfenen Fragen mitzuwirken, zieht es Toshiba jedoch offenbar vor, völlig unnötige Gerichtsverfahren einzuleiten(...)."

Die Görlitzer erklären, dass sie den DVD-Standard auch jetzt schon ohne Lizenzvertrag nutzen könnten. Da es um Patente gehe, die Toshiba zufolge zum DVD-Standard gehören, könnte das japanische Unternehmen EDD aus kartellrechtlichen Gründen höchstens zum Abschluss eines Lizenzvertrages zwingen, jedoch nicht zur Einstellung der DVD-Produktion.

EDD macht in diesem Zusammenhang geltend, dass sie "einen Anspruch auf Erteilung einer solchen Lizenz zu angemessenen Bedingungen ("Zwangslizenz") (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 2004, Az. KZR 40/02 - Standard-Spundfass)" habe.

Gegenüber ChannelPartner erklärte EDD-Geschäftsführer Denny Holwerda, er verhandle seit zwei Jahren "ohne Erfolg" mit Toshiba. Der Klage der Japaner sehe er "ruhig" entgegen. "Toshiba sucht sich uns raus, aber sie müssen erst beweisen, dass ihre Patente in Europa bestätigt werden", sagte Holwerda. "Toshiba kann uns nicht verbieten, zu produzieren.

Holwerda versicherte, dass ihm die Klage nicht vorliege. Er habe seinen Anwalt beauftragt, beim Düsseldorfer Gericht auf die Suche zu gehen. Von einer einstweiligen Verfügung wisse er ebenso wenig.

Von Toshiba war zu erfahren, dass es durchaus üblich sei, dass von dem Einreichen einer Klage bis zur Zustellung an den Beklagten einige Zeit vergehe. Es hänge von dem Gericht ab, wie viel Zeit es sich für die Bearbeitung nehme.

Zur Sache selbst will Toshiba dieser Tage eine Stellungsnahme abgeben. (wl).

Zur Startseite