Aktuelles Urteil - Online-Bestellung kein Kaufzwang

E-Mail-Bestätigung verpflichtet Händler nicht immer zur Warenlieferung

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Bestellung von Waren in einem Online-Shop und die Zusendung einer Bestätigung seitens des Verkäufers müssen noch keinen bindenden Kaufvertrag darstellen. Wie das Amtsgericht München am Montag im Rahmen eines Urteils betont hat, ist das Anbieten von Artikeln auf einer Internetseite - ähnlich wie in einem Supermarktregal - noch kein "Angebot" im juristischen Sinne. Deshalb seien auch die für einen Vertrag notwendigen Vorraussetzungen von Angebot und Annahme nicht erfüllt.

Die Bestellung von Waren in einem Online-Shop und die Zusendung einer Bestätigung seitens des Verkäufers müssen noch keinen bindenden Kaufvertrag darstellen. Wie das Amtsgericht München jetzt im Rahmen eines Urteils betont hat, ist das Anbieten von Artikeln auf einer Internetseite - ähnlich wie in einem Supermarktregal - noch kein "Angebot" im juristischen Sinne. Deshalb seien auch die für einen Vertrag notwendigen Vorraussetzungen von Angebot und Annahme nicht erfüllt.

"Es ist bei Online-Shops die absolute Regel, dass die feilgebotenen Produkte noch keine Angebote darstellen, sondern letztendlich dem Auslegen von Waren im Schaufenster entsprechen", erklärt Max-Lion Keller, Rechtsanwalt bei der IT Recht Kanzlei. Man fordert so den Kunden auf, selbst ein Angebot zu machen, indem er einen ausgesuchten Artikel in den Warenkorb legt und die Bestellung abschickt, so Keller. "Es geht hier um den Schutz gegen Betrügereien und allgemein darum, dass Shop-Betreiber nicht gezwungen werden möchten, mit jedem X-Beliebigen Geschäfte abzuwickeln."

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