E-Mail im Rechtsverkehr: die fünf Gebote der elektronischen Archivierung

18.04.2005
Wer seine elektronische Post nicht regelmäßig checkt, riskiert, dass ihn die rechtlichen Wirkungen von E-Mail-Erklärungen seiner Kunden oder Lieferanten auch dann treffen, wenn er diese E-Mails nie zu Gesicht bekommen hat. Denn unter Handelsbriefen versteht der Gesetzgeber nicht nur die klassische Korrespondenz, sondern auch den elektronischen Briefverkehr. Was viele ebenfalls nicht wissen: Geschäftsrelevante E-Mails müssen archiviert werden. Von Jens Bücking*

I. Welche rechtliche Bedeutung haben E-Mails?

E-Mails sind elektronische Erklärungen. Ähnlich dem Klick auf den Bestellbutton beim automatischen Webshop sind sie im Geschäftsleben zumeist dazu bestimmt, einem anderen zuzugehen und diesen neutral zu informieren oder zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. Das bedeutet natürlich, dass auch Verträge durch eine in einer E-Mail enthaltene Erklärung abgeschlossen, verändert oder aufgehoben werden können. Denn Verträge sind grundsätzlich auch per E-Mail-Austausch oder Mausklick (mittels automatisch generierter elektronischer Erklärung) wirksam. Eine Ausnahme gilt bei formbedürftigen Verträgen (über Grundstücke, Wohnraummiete, Schuldanerkenntnis, Kündigung, Bürgschaft). Eine E-Mail wahrt hier regelmäßig nicht die Form.

Im Vertragsrecht kann die E-Mail also eine rechtlich relevante Erklärung sein, z.B. Angebot oder Annahme, je nach Sachverhalt. Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rückmail) zustande. Anders bei den an die Allgemeinheit gerichteten Website-Angeboten. Denn Webshops beinhalten in der Regel noch keine konkreten Angebote, sondern eine unverbindliche Einladung an den User, seinerseits eine elektronische Erklärung abzugeben (es sei denn, der Vertrag werde sogleich umgesetzt via Website, zum Beispiel On-Demand-Services). Bei Webshops muss der Anbieter die Kundenbestellung unverzüglich bestätigen.

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