Schlechte Zeiten für "Annahmeverweigerer"

E-Mail-Kommunikation wird rechtssicher

09.07.2010
Wer für den E-Mail-Versand ein elektronisches Notariatssystem einsetzt, ist auf der sicheren Seite.

E-Mails gewinnen in rechtlicher Hinsicht mehr und mehr an Bedeutung. Gerichtsurteile stärken die Auffassung, dass E-Mails beträchtliche Rechtsfolgen auslösen können. Weder das Ausfiltern einer E-Mail durch eine Firewall noch das Argument, dass man eine E-Mail nicht gelesen habe, weil man seinen E-Mail-Account nicht regelmäßig nutze, können vor den Rechtsfolgen einer E-Mail schützen. Für "E-Mail-Verweigerer" sind also schlechte Zeiten angebrochen. Allerdings sollte der Versender einer E-Mail deren Versand beweisen können, so zum Beispiel durch den Einsatz von Zeugen. Deutlich im Vorteil ist derjenige, der den Versand einer E-Mail durch ein elektronisches Notariatssystem nachweisen kann.

Die E-Mail-Kommunikation in Deutschland gewinnt zunehmend an Rechtssicherheit: Bereits die Zusendung einer einfachen E-Mail kann erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen, wenn der Versand dieser E-Mail nachgewiesen werden kann. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt, (Beschluss v. 26.03.2009 - Az.: I-7 U 28/08) dass Maklerverträge schon durch die Zusendung eines Exposés an eine vorher durch den Kaufinteressenten dem Makler mitgeteilte E-Mail-Adresse zustande kommen. Einwände seitens des Interessenten, dass er den angegebenen E-Mail-Account nicht nutze, seien unwirksam.

Das Landgericht Hamburg hat darüber hinaus in einem Urteil festgehalten, (Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 312 O 142/09) dass die Zusendung einer Abmahnung in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit per E-Mail rechtswirksam ist. Die Behauptung eines anwaltlich Abgemahnten, dass er eine E-Mail mit der Abmahnung nicht erhalten habe, weil diese E-Mail zuvor von seiner Firewall abgefangen worden sei, hilft dem Abgemahnten nicht weiter: Er alleine trägt das Risiko des möglichen Verlustes einer E-Mail. Eine ähnliche Auffassung hatten schon die Rechtsanwälte Paul E. Mertes und Johannes J. W. Daners in ihrem Artikel "Der Zugang von E-Mails im Rechtsverkehr - Risikoverteilung bei der Behandlung des "digitalen Briefkastens"" (erschienen in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP), 2008, Heft 22. Seite 1239?1246) vertreten.

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