E-Mail-Werbung nur mit Zustimmung

25.05.2001

Unaufgefordert zugesandte E-Mail-Werbung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers ein und beeinträchtigt die Informationsfreiheit des Adressaten negativ. Dieser kann sich mit Erfolg gegen die unaufgefordert zugesandte E-Mail-Werbung wehren und auf Unterlassung klagen (Landgericht Berlin, Az.: 16 O 421/00). (jlp)

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