Gamer erzielen Erfolg gegen Electronic Arts

EA gibt Unterlassungserklärung ab

26.06.2012

Die Spitze des Eisberges - Verfahren als Signal auch für andere Softwarehersteller

Dieses Verfahren sollten andere Softwarehersteller als Signal verstehen und in Zukunft die Belange und Einwände der Verbraucher ernst nehmen. Die Nutzer müssen bereits vor dem Kauf Kenntnis davon haben, unter welchen Bedingungen eine Software betrieben werden kann.

Die Zeiten, in denen der Verbraucher eine CD in seinen Rechner einlegte, das Spiel installierte und sich dem Spielvergnügen hingab, sind längst vorbei. Der Markt und die damit in Verbindung stehenden Geschäftsmodelle der Spielehersteller haben sich in den vergangenen Jahren vielfältig und für Verbraucher teilweise unüberschaubar entwickelt. Die Spiele sind mithin komplexer und bieten - natürlich auch zur Freude der Verbraucher - ein besseres Spielvergnügen. Doch ganz ohne Spielregeln geht es nicht, und zwar nicht nur für die Nutzer, sondern vor allem auch für die Spielehersteller.

Nach Beobachtung des vzbv liegt in dem Bereich der Computer- und Videospiele, die auch online genutzt werden können, einiges im Argen: Zwangsregistrierungen für die Installation und Nutzung einer Software, Zwang einer dauerhaften Internetverbindung auch im Einzelspielermodus, das Herunterladen einer Zusatzsoftware für die Nutzung eines Spiels, versteckte Bezahlmodelle, Abfrage von Nutzerdaten bei kostenpflichtigen Online-Spielen trotz Prepaid-Karte sowie Zugriffsmöglichkeiten auf die Rechner der Spieler im Falle einer Onlineverbindung. Hier wird von den Spieleherstellern in Zukunft noch viel für den Verbraucher- und Datenschutz getan werden müssen. Der vzbv wird sich weiter für die Rechte der Spiele-Gemeinde einsetzen. (oe)
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, www.vzbv.de

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