eBay: Keine versteckte Widerrufsbelehrung erlaubt

10.08.2005
Will ein gewerblicher Verkäufer ein Produkt über eBay zum Verkauf anbieten, so ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufinteressenten über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren.

Will ein gewerblicher Verkäufer ein Produkt über eBay zum Verkauf anbieten, so ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufinteressenten über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren. Auf dieses Widerrufsrecht des Verbrauchers muss der Verkäufer klar und verständlich hingewiesen werden.

Kann der Käufer zu einer solchen Belehrung nur dadurch gelangen, dass er den Punkt "mich" unter der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" anklickt, so ist dies nicht ausreichend. Unter der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" und dem Punkt "mich" in dem Angebot des Verkäufers vermutet niemand eine Belehrung über das Widerrufsrecht eines Käufers, da eine Belehrung über das Widerrufsrecht kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen ist OLG Hamm, Az.: 4 U 2/05). (mf)

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