Gewerbsmäßige eBay-Verkäufer laufen Gefahr, ohne Vorwarnung gesperrt zu werden. Wie der aktuelle Fall eines deutschen Powersellers zeigt, nimmt sich die Auktionsplattform das Recht, Accounts auf Verdacht und ohne weitere Begründung auf Eis zu legen. So wurden Anfang März alle eBay-Accounts der Jungunternehmer-Firma Logotrans GmbH geschlossen. eBay habe zunächst Eigentumsnachweise für verschiedene Artikel - darunter zahlreiche iPhones - gefordert und schließlich einen Tag darauf die Mitgliedskonten ohne Vorwarnung oder ausreichende Begründung gesperrt, beklagt Logotrans-Geschäftsführer Andreas Migotz. In einer wenig aufschlussreichen E-Mail-Benachrichtigung sei der Satz "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu keine weiteren Angaben machen können" zu lesen gewesen.
Nach mehrmaligen Nachfragen konnte der gesperrte Powerseller bruchstückhaft in Erfahrung bringen, dass eBay offenbar Zweifel an einem seiner Lieferanten anmeldete, sich jedoch auch dazu nicht näher äußern wollte. Der betreffende Lieferant, der selbst über eBay verkauft, wurde jedoch auf der Seite nicht gesperrt, während die Firma Logotrans dazu aufgefordert wurde, diverse Dokumente, Lieferscheine und Rechnungen bei eBay vorzulegen. Der Account blieb auch nach Einreichung aller gewünschten Unterlagen weiter gesperrt. Dem Unternehmen, das nach eigenen Angaben monatlich bis zu 200.000 Euro umsetzte, ging dadurch der Hauptanteil seiner Einnahmen verloren. "Natürlich hat der Plattformbetreiber das Recht, bestimmte Spielregeln für seine Plattform aufzustellen. Zudem kann er Verkäufern unter bestimmten Umständen auch außerordentlich kündigen", erklärt Max-Lion Keller, Rechtsanwalt bei der IT Recht Kanzlei. In diesen Fällen sei jedoch immer eine detaillierte Begründung erforderlich und die Erläuterung mit vorgefertigten Textbausteinen für eine Sperre des Verkäuferaccounts in der Regel nicht ausreichend.
Eine Entscheidung des OLG Brandenburg von Herbst 2008 belegt, dass eBay die Sperre eines Mitglieds ohne nähere Erläuterung nicht ohne weiteres durchführen kann. eBay hatte einen Händler mit der Begründung, dass sein Mitgliedsname gegen die AGB verstoße, vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen, ohne dies näher zu erklären. Der betroffene Händler klagte dagegen und bekam Recht. "Generell hat eBay einen recht großen Spielraum und kann relativ uneingeschränkt gegenüber seinen Mitgliedern handeln, ohne dabei besondere Rücksichten nehmen zu müssen, sagt Keller. In der Regel berufe sich eBay dabei immer auf seine AGB. Allerdings würde mitunter auch hin und wieder subtiler Druck ausgeübt und suggeriert, dass allen eBay-Forderungen nachzukommen sei - sonst bleibe der Account schlicht gesperrt. Diese Vorgehensweise bestätigt auch Logotrans.
Das Urteil des OLG Brandenburg zeigt eBay jedoch zumindest bestimmte Grenzen auf. "Zwar ist es eBay auch in Zukunft nicht verwehrt, Sanktionen gegen solche Mitglieder zu verhängen, die sich nicht an die von eBay aufgestellten Grundsätze halten. Jedoch hat auch eBay seinen Nutzern gegenüber einige Verpflichtungen einzuhalten, die nicht einfach mit pauschalen substanzlosen Behauptungen ausgehebelt werden können", resümiert die IT Recht Kanzlei auf ihrer Homepage zu der Entscheidung.
eBay selbst zeigt sich wortkarg, was die scheinbar willkürliche Sperre von Powersellern betrifft. "Nach meinen Informationen hat immer Kommunikation zwischen dem Verkäufer und eBay geherrscht", sagt eine Plattform-Sprecherin im Fall der Firma Logotrans. Dass diese "Kommunikation" wenig aufschlussreich für den Händler war und dieser sich aufgrund der geforderten Herausgabe sämtlicher Unternehmensdokumente unrechtmäßig durchleuchtet fühlte, will man seitens eBay jedoch nicht kommentieren. "Unbegründet wird niemand gesperrt und konkrete Informationen sind gegenüber den Medien aus Datenschutzgründen nicht möglich", erklärt die Sprecherin auf mehrmaliges Nachhaken. Nach wochenlangem Tauziehen wurde der Powerseller schließlich mit einem Handelslimit wieder freigeschaltet. "Bis heute bin ich nicht aus der Vorgehensweise von eBay schlau geworden und kann mir die Sperre nicht erklären", sagt Migotz und kritisiert, dass ihm durch das auferlegte Limit ein Großteil seines Geschäfts verloren gehe. (pte/haf)