Widerrufsrecht

eBay schlampt

17.06.2010
... und die Händler müssen's ausbaden - auch nach dem 11. Juni gilt noch die Ein-Monats-Frist.

... und die Händler müssen's ausbaden - auch nach dem 11. Juni gilt noch die Ein-Monats-Frist. Das Wort Skandal wird oft viel schnell in den Mund genommen. Was sich eBay aktuell leistet, verdient diese Bezeichnung jedoch:

Zum 11.06.2010 ist die neue Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers in Kraft getreten. Gerade die Lobbyisten von eBay hatten erheblichen Druck ausgeübt, um zu gewährleisten, dass auch bei eBay seitdem mit einer Frist von 14 Tagen über das Widerrufsrecht belehrt werden kann statt wie bisher mit der Frist von einem Monat.

Die Monatsfrist, die bis zum 10.06.2010 auf jeden Fall für eBay galt, hatte rein formale Gründe: Da bei eBay eine Information des Verbrauchers über das Widerrufsrecht in Textform (E-Mail) bis zum Vertragsschluss nicht möglich war, betrug die Widerrufsfrist dort einen Monat statt zwei Wochen.

Im Rahmen der neuen Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010 haben sich jedoch die Voraussetzungen geändert, unter denen ein Internethändler die Zwei-Wochen-Frist in Anspruch nehmen kann. Ab diesem Zeitpunkt reicht eine unverzügliche Information über das Widerrufsrecht per E-Mail nach Vertragsschluss aus. Unverzüglich bedeutet hierbei, dass der Verbraucher spätestens am Tag nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung per E-Mail erhält.

Keine automatische Information über die Widerrufsbelehrung per E-Mail von eBay

Nachdem eBay offensichtlich viel Geld und Mühe in die Lobbyarbeit investiert hatte, um den Händlern bei eBay - theoretisch - die 14-Tages-Frist zu ermöglichen, ist eBay nunmehr an einer anderen Baustelle gescheitert.

Man könnte annehmen, dass eBay pünktlich zum 11.06.2010 eine Softwarelösung zur Verfügung stellt, die nach Vertragsschluss eine automatische Information des Verbrauchers per E-Mail gewährleistet. Geplant war, dass der Käufer nach Vertragsschluss über das E-Mail-System von eBay eine automatische Information über die Widerrufsbelehrung bekommt, die im Feld "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung" am Ende jeder eBay-Auktion bei gewerblichen Händlern dargestellt wird.

eBay hat jedoch die technische Umsetzung der automatischen Information über das Widerrufsrecht nach Vertragsschluss zum 11.06.2010 nicht geschafft! Wir sind erschüttert, dass das Auktionshaus sich außerstande sah, pünktlich zum 11.06.2010 eine automatische Information per E-Mail unverzüglich nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, als eBay hierfür fast zehn Monate Zeit gehabt hat!

Nach unserer Kenntnis wird eBay frühestens ab Juli 2010 in der Lage sein, die technischen Voraussetzungen für eine unverzügliche E-Mail-Information zu gewährleisten.

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