eBay-Ware beim Versand beschädigt: Gewerblicher Versender trägt Beweislast

04.01.2006
Erwirbt ein Privater von einem gewerblichen Händler neue Versandware, muss bei einer Beschädigung der Versender beweisen, dass diese nicht schon beim Transport entstanden ist.

Erwirbt ein Privater von einem gewerblichen Händler neue Versandware, muss bei einer Beschädigung der Versender beweisen, dass diese nicht schon beim Transport entstanden ist. Auf diesen durch die Schuldrechtsreform verbesserten Verbraucherschutz weist der Anwalt-Suchservice hin und berichtet von einem Fall, den das Amtsgericht Fürstenwalde zu entscheiden hatte.

Ein Wassersportler hatte über das Internetportal eBay von einem gewerblichen Anbieter ein Surfsegel mit einem 70 Prozent Carbonmast für 178 Euro inklusive Verpackung und Versand gekauft. Der Vater des Käufers nahm die Ware entgegen, packte sie aber nicht aus. Als der Sohn drei Wochen später aus dem Urlaub zurückkehrte, bemerkte er, dass der Mast gebrochen war. Er verlangte von dem Anbieter die Lieferung eines mangelfreien und die Rücknahme des beschädigten Mastes. Doch der Verkäufer weigerte sich, woraufhin der Kunde vom Vertrag zurücktrat und vor Gericht zog.

Das AG Fürstenwalde verurteilte den Anbieter zur Rückzahlung der 178 Euro. Im Gegenzug erhielt er sein beschädigtes Surfsegel wieder (Urt. v. 9.6.2005 - 15 C 147/04). Der gewerbliche Versandverkäufer trage bis zur Kontrolle durch den Käufer die Verantwortung für den einwandfreien Zustand der Ware, so das Urteil. Erst dann - und nicht schon nach schlichter Entgegennahme durch einen Verwandten - sei die Ware vollständig übergeben und die Gefahr einer Beschädigung auf den Kunden übergegangen.

Im vorliegenden Fall, so der Amtsrichter, sei der Mast beim Auspacken bereits beschädigt gewesen, was noch in den Verantwortungsbereich des Verkäufers falle. Denn auch, wenn die Ware unbeschädigt verpackt und an den Fahrer des Versandunternehmens übergeben worden sein sollte, habe der Versender einen schadlosen Transport des Carbonmastes nicht beweisen können. (mf)

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