Economy-Paket: bei Verlust maximal 200 Euro Schadenersatz

29.11.2002
Wird von der Deutschen Post AG ein so genanntes "Economy-Paket" zur Beförderung angenommen, und geht dieses Paket auf dem Transport ins Ausland verloren, dann hat der Absender höchstens einen Schadenersatzanspruch von maximal 200 Euro gegen die Deutsche Post AG. Dies auch dann, wenn der Inhalt des Paketes einen wesentlich höheren Wert hatte. Will sich der Absender vor solchen Verlusten schützen, muss er eine gesonderte Transportversicherung abschließen oder das Paket als Wertpaket, mit höherem Porto und höherer Haftungsgrenze, aufgeben (Amstgericht München, Az.: 222 C 37162/00). (jlp/rk)

Wird von der Deutschen Post AG ein so genanntes "Economy-Paket" zur Beförderung angenommen, und geht dieses Paket auf dem Transport ins Ausland verloren, dann hat der Absender höchstens einen Schadenersatzanspruch von maximal 200 Euro gegen die Deutsche Post AG. Dies auch dann, wenn der Inhalt des Paketes einen wesentlich höheren Wert hatte. Will sich der Absender vor solchen Verlusten schützen, muss er eine gesonderte Transportversicherung abschließen oder das Paket als Wertpaket, mit höherem Porto und höherer Haftungsgrenze, aufgeben (Amstgericht München, Az.: 222 C 37162/00). (jlp/rk)

Zur Startseite