Efer und Eurocommerce

30.09.1999

BERLIN: Die European Federation of Electronic Retailers (Efer) und die branchenübergreifende Interessenvertretung des Einzelhandels, Eurocommerce, beide mit Sitz in Brüssel, haben auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin ihren Unmut über das neue EU-Garantierecht bekundet. Die Verbände monieren zum einen die Umkehr der Beweislast in den ersten sechs Monaten. Zu deutsch: Nach dem Willen der EU muß dann der Händler beweisen, daß das Produkt intakt ist.Zum andern stoßen sich die Verbände an den Neuregelungen, die das Wahlrecht des Verbrauchers in Sachen Gewährleistungsansprüche und die zweijährige Verjährungsfrist vorschreiben. Alle drei Novellierungen sollen nämlich allein für den Verkauf an den Endverbraucher gelten. Die Rechtsbeziehungen zwischen Handel/Handwerk und Vorlieferanten sind indes nicht europaweit geregelt.

Die EU-Richtlinie muß bis zum 1. Januar 2002 von den Staaten verwirklicht werden. Artikel 4 bietet dem Letztverkäufer nur die Möglichkeit, seinen Vorlieferanten gemäß dem innerstaatlichen Recht in Regress zu nehmen. Laut Efer. und Eurocommerce kommen so auf die über 60.000 Fachbetriebe in Europa "unzumutbare Belastungen" zu. Allerdings werden auf IT-Fachhändler lediglich Probleme im Low-End-Bereich zukommen. Die freiwilligen Garantieleistungen der Markenanbieter liegen im allgemeinen über den von der EU verlangten zwei Jahren. (gg)

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