Effiziente Erb- und Nachfolgeregelung

04.03.1998

MÜNCHEN: Schon seit geraumer Zeit behandeln Presse und Öffentlichkeit ein Thema, das heute besonders die Generation der Unternehmer beschäftigt, die ihre Firmen nach dem Krieg wiederaufgebaut oder gegründet haben: Die mögliche Nachfolge- und/oder die Erbregelung im allgemeinen. Von steuerlicher und juristischer Seite sicher schon viel betrachtet, wurden viele Probleme betriebswirtschaftlicher Natur jedoch nicht oder nur teilweise bedacht. Ein Beitrag von Thomas Uppenbrink*.Viele Unternehmer kümmern sich wenig oder überhaupt nicht um eine vorzeitige Nachfolgeregelung, so daß hier im Todes- oder Krankheitsfall größte Probleme auch für den gesamten Betrieb auftreten.

Es muß ganz klar gesagt werden, daß die meisten Unternehmer der aufbauenden Generation ihre Firmen so strukturiert haben, daß die gesamte Belegschaft Personen-orientiert arbeitet. Gerade im Bereich des Handels - und dort sind auch große Ketten angesprochen - werden letztlich die Entscheidungen nicht über Zwischenebenen getroffen, sondern meist vom Chef allein. Kommt es dann zu einem Todes- oder "nur" zu einem Krankheitsfall über einen längeren Zeitraum, geraten die Unternehmen durch fehlende Entscheidungskapazitäten oft in Schieflage. Vielfach könnten Konkurse und/oder Gesamtvollstreckungen abgewendet werden, wenn im Vorfeld eine konkrete Nachfolgeregelung beziehungsweise Stellvertreterpositionen erarbeitet worden wären.

Die zumeist als Personengesellschaften firmierten Unternehmen (die

in Deutschland wohl verbreiteste Rechtsform) sind häufig bei Tod

oder Krankheit des Firmeninhabers von Auszehrung durch Erbansprüche der Verwandtschaft bedroht. Hinzu kommt noch, daß möglicherweise unfähige Nachfolger das Unternehmen übernehmen, ohne dabei die betriebswirtschaftlichen Vorkenntnisse zu haben und gegebenenfalls die Belange der Belegschaft, die lange Jahre Erfahrung aufweist, nicht zu beachten. Vielfach könnten Zusammenbrüche von Unternehmen vermieden werden, wenn rechtzeitig ein Berater mit Fachkompetenz eingeschaltet würde. Dieser beschäftigt sich dann bereits im Vorfeld konsequent mit der Nachfolgeregelung oder den Verkauf des Unternehmens unter Einbeziehung sämtlicher betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Neben den bekannten steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten ist darauf zu achten, daß sowohl Kunden als auch Lieferanten den oder die Nachfolger vorab kennen- und schätzen lernen. Ein konsequenter Wechsel bei der Geschäftsleitung in kurzer Zeit kann jahrelang aufgebautes Vertrauen innerhalb von wenigen Tagen zerstören, da mögliches und unwissentliches Fehlverhalten der überraschenden Nachfolger hier Vertrauenspositionen zerstören kann.

Im Zuge von Untersuchungen wurde festgestellt, daß die meisten der noch tätigen Unternehmer im Alter von 55 bis 65 Jahren durch die jahrelange Dynamik kaum jemals einen Gedanken daran verschwendet haben, ihr Unternehmen zu veräußern beziehungsweise Teile an fähige Erben vorab zu vergeben. Der klassische Unternehmer hat meist auch persönlich Angst davor, sich aus dem aktiven Berufsleben als Unternehmer zu verabschieden, weil dann psychologische Probleme, wie zum Beispiel "nicht mehr Gebrauchtwerden", auftreten. Außerdem glauben Unternehmer dieser Generation nicht, daß es fähige Nachfolger gibt. Deshalb werden diese Unternehmen auch bis zum Tode geführt und befinden sich dann möglicherweise in einer schwierigen Lage.

Mittlerweile gibt es die Möglichkeit über fachlich versierte Berater, die das Geschäft mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf und der Nachfolgeregelung sehr professionell betreiben, entsprechende Konzepte zu erarbeiten. Hier kann zwischen dem Unternehmer und dem Berater über eine Vertrauensposition eine entsprechende Strategie erarbeitet werden, wonach eine Nachfolgeregelung noch so getroffen wird, daß der Nachfolger von dem Wissen und der Marktkenntnis des amtierenden Unternehmers lernen kann. Manchmal müssen neben den einleitenden Analysen im betriebswirtschaftlichen Bereich zur Suche eines geeigneten Nachfolgers auch im Vorfeld schon Änderungen an der juristischen Konstruktion des Unternehmens vorgenommen werden. Das kann in Kombination mit Unternehmens- und Steuerberatung sowie Rechtsanwalt bei positiver Zusammenarbeit zu einer guten und erfolgversprechenden Nachfolgeregelung ausgebaut werden. Grundsätzlich sollte schon lange vor einer möglichen Erbnachfolge über diese Problematik mit außenstehenden Beratern nachgedacht werden, um auch für das Unternehmen und dessen Belegschaft zu einer sinnvollen und zufriedenstellenden Lösung für die Zukunft zu kommen.

*Thomas Uppenbrink ist Mitglied im Arbeitskreis Nachfolgeregelung der UIM Unternehmer-Initiative Mittelstand in Heiligenhaus.

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