Sinnvolles tun und Geld sparen

Ehrenamt - alle Steuervorteile ausschöpfen

02.04.2012
Dr. Lutz Engelsing zeigt auf, wie sich das Finanzamt für eine gute Sache einspannen lässt.
Foto: Dron - Fotolia.com

Viele Fach- und Führungskräfte engagieren sich ehrenamtlich für gemeinnützige Vereine und Organisationen. Oft bleiben attraktive Steuervorteile ungenutzt. Wie sich der Fiskus für die gute Sache einspannen lässt.

Kinderbetreuung, Sporttraining oder Musikkurse: Vieles hierzulande wäre ohne ehrenamtliche Engagement nicht möglich. Laut Freiwilligensurvey der Bundesregierung engagieren sich rund 36 Prozent aller Bundesbürger ab 14 Jahren freiwillig in gesellschaftlichen Gruppierungen. Viele übernehmen gemeinnützige Aufgaben in Vereinen, Stiftungen, öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Organisationen. Weitere 37 Prozent können sich ein ehren-amtliches Engagement vorstellen.

Viele freiwillige Helfer wissen nicht, welche Vorteile das deutsche Steuerrecht bereithält. Der Fiskus räumt gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen und ihren ehren-amtlichen Kräften grundsätzlich einen steuerlichen Sonderstatus ein. Im Sprachgebrauch steht "gemeinnützig" oft als Oberbegriff für alle steuerbegünstigten Zwecke. Ehrenamtliche können die Steuerbegünstigungen persönlich nutzen oder der guten Sache zukommen lassen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten, die eine vorausschauende Planung und Umsetzung erfordern. Nur so lassen sich alle Steuerpotenziale ausschöpfen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

Zur Startseite