Jeder Kaufmann ist zur Wahl eines Firmennamens verpflichtet, der ihn von anderen Unternehmen unterscheidbar macht. Daran kann es bei der Verwendung von Allgemeinbegriffen fehlen, teilt der Infodienst GmbH-Tip mit. Eine GmbH, die sich auf Rolladenbau und Renovierungen spezialisiert hatte, wollte in "Profi-Handwerker-GmbH" umfirmieren. Das Registergericht rügte dies aber. Die Reservierung eines solchen Firmennamens für einen einzigen Betrieb würde andere Unternehmen in unzulässiger Weise benachteiligen, da sie diesen Namen nicht mehr verwenden dürften.
Az.: 3Z BR 122/03 Bärbel Zöger