Steuerliche Berücksichtigung?

Eigenheim mit Garten – was der Fiskus sagt

07.10.2010
Erstmalige Gartengestaltung ist weder haushaltsnahe Dienstleistung noch Handwerkerleistung

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat soeben zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden können, mit der Folge, dass sowohl der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- Euro für Handwerkerleistungen gewährt werden können.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf das am 21. Juli 2010 veröffentlichte Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 1. Juli 2010 , (Az.: 4 K 2708/07).

Im Streitfall hatten die Kläger im Jahre 2003 ihr neu errichtetes Eigenheim bezogen. In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2006 machten sie zweierlei Steuerermäßigungen gem. § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend: Für Erd- und Pflanzarbeiten auf dem Grundstück, die haushaltsnahe Dienstleistungen seien, 3.177.- Euro, davon 20 Prozent, höchstens 600.-Euro, sowie für die Errichtung einer Stützmauer auf demselben Grundstück, das sei eine Handwerkerleistung, 4.457.- Euro, davon 20 Prozent, höchstens 600.- Euro.

Das begründeten sie u.a. damit, die im Jahre 2006 im Außenbereich durchgeführten Arbeiten stellten sich als begünstigte Maßnahmen der Gartengestaltung und Pflege dar, sie seien keinesfalls im Zuge der Neubaumaßnahme des Hauses angefallen. Hierzu beriefen sie sich auf eine Verwaltungsanweisung, in der zu den handwerklichen Tätigkeiten ausdrücklich "Maßnahmen der Gartengestaltung" angesprochen seien und zwar unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand seien. Die Maßnahmen basierten auf Vorschlägen des erstmals 2005 kontaktierten Gartenbauers, auch die Stützmauer sei erst durch die Umgestaltung des Geländeprofils notwendig geworden.

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