Eigenmächtiger Urlaubsantritt

15.07.2004

Geht ein Arbeitnehmer eigenmächtig in den Urlaub, so bekommt er nicht zwingend die fristlose Kündigung. Verweigert der Arbeitgeber grundlos den vorher bereits genehmigten Urlaub, so kann er den Mitarbeiter nicht fristlos kündigen, wenn dieser den Urlaub doch nimmt. So lautet ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt. Eine Arbeitnehmerin hatte Monate im Voraus Urlaub beantragt und eine Reise gebucht. Ihr Arbeitgeber sagte ihr wenige Tage vor der Abreise, dass der Urlaub nicht genehmigt sei. Nach ihrer Rückkehr kündigte er der Mitarbeiterin fristlos.

Der eigenmächtige Urlaubsantritt sei grundsätzlich ein Grund zur fristlosen Kündigung, meinten die Richter. Allerdings hatte der Arbeitgeber im verhandelten Fall keine näheren Gründe für die Urlaubsverweigerung angegeben. Zumindest hätte die Mitarbeiterin eine Abmahnung bekommen müssen, damit ihr klar gewesen wäre, dass sie den verweigerten Urlaub einklagen müsse.

Az. 2 Ca 7114/03

Bärbel Zöger

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