Ein Fax ist kein Brief

23.08.2001

Kündigt ein Mieter sein Mietverhältnis mittels Telefax, dann ist diese Kündigungserklärung grundsätzlich unwirksam, weil der Mieter die Schriftform nach # 126 BGB nicht eingehalten hat. Denn mit dem Faxgerät wird nicht der Originalbrief selbst verschickt, sondern nur eine Ablichtung. Eine solche Ablichtung reicht aber grundsätzlich nicht aus, um die gesetzliche Schriftform zu erfüllen. Erhebt der Vermieter im Vertrauen auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung seines Mieters Räumungsklage, so ist es dem Mieter nicht verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigungserklärung zu stützen. Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn die Berufung des Mieters auf das Schriftformerfordernis zu unzumutbaren Zuständen führen würde (Amtsgericht Bensheim, Az.: 6 C 157/01). (jlp)

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