Einbruchserleichterung durch "Mauerflickwerk"

07.06.2007
Vermieter muss für Sicherheitsstandard sorgen.

Eine unzureichend vermauerte Wandöffnung, die den Einbruch in ein vermietetes Ladenlokal erleichtert, kann einen Mangel der vermieteten Räume darstellen. Der Mieter ist allerdings verpflichtet, dem Vermieter diesen Mangel anzuzeigen, damit dieser Fehler behoben werden kann. Kommt der Vermieter dann dieser Mietmangelanzeige nicht nach, ist der Ladenlokalmieter berechtigt, die Miete zu mindern. Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 34/04 (jlp/mf)

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