Vorratsgesellschaften

Eine attraktive Alternative?

25.02.2008
Wer sich für eine Gesellschaftsform entschieden hat und eine zügige Umsetzung erreichen will, sollte sich Vorratsgesellschaften genauer ansehen, meint Rechtsanwalt Thomas Feil.

Wer schon einmal eine GmbH gegründet hat, weiß, welchen Aufwand und welchen Zeitrahmen eine entsprechende GmbH-Gründung in Anspruch nimmt. Wer sich entschlossen hat, eine GmbH oder eine andere Gesellschaftsform zukünftig für seine Geschäftstätigkeit zu nutzen, möchte zumeist auch eine zügige Umsetzung erreichen. Hier haben sich so genannte Vorratsgesellschaften als Alternative im Markt etabliert.

Definition Vorratsgesellschaft

Unter Vorratsgesellschaft versteht man eine neu gegründete Gesellschaft, die bereits im Handelsregister eingetragen ist. Die Gründungsformalitäten sind vollzogen, das Gründungskapital bezahlt, so dass mit der unbelasteten Vorratsgesellschaft sofort wirtschaftlich agiert werden kann.

Die ansonsten in der Gründungsphase häufig auftretenden Risiken einer persönlichen Haftung der Gründungsmitglieder einer GmbH sind durch die Vorratsgesellschaft abgeschlossen.

In der Praxis werden solche Vorratsgesellschaften darüber hinaus mit einer entsprechenden Bankverbindung übergeben, auf der als Guthaben auch das Stammkapital eingezahlt wird. Einige Unternehmen werben damit, dass innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende GmbH übertragen werden kann.

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