EINE FRAGE DES RECHTS

04.11.1997
MÜNCHEN: Wer bei der Bestückung der firmeninternen Informations/ Aushangstelle schlampt, kann seit kurzem kräftig zur Kasse gebeten werden. Wußten Sie beispielsweise, daß es seit Anfang des Jahres ein neues Mutterschutzgesetz gibt? Und daß seit dem 1. März ein neues Jugendarbeitsschutzgesetz gilt? Auch wenn das Sie nur am Rande interessiert: Wenn die aktuellen Fassungen dieser Gesetze nicht öffentlich in Ihrem Unternehmen aushängen, können Sie mit bis zu 5.000 Mark Bußgeld rechnen, meldet der Forum Verlag Herkert in Mering.Deshalb hat das Unternehmen fix einen Band zusammengestellt, in dem alle aushangpflichtigen Gesetze in der aktuellen Fassung zusammengebunden, gelocht und fertig zum Aushang sind. Die 130 Seiten schlagen mit 68 Mark inklusive Mehrwertsteuer zu Buche.

MÜNCHEN: Wer bei der Bestückung der firmeninternen Informations/ Aushangstelle schlampt, kann seit kurzem kräftig zur Kasse gebeten werden. Wußten Sie beispielsweise, daß es seit Anfang des Jahres ein neues Mutterschutzgesetz gibt? Und daß seit dem 1. März ein neues Jugendarbeitsschutzgesetz gilt? Auch wenn das Sie nur am Rande interessiert: Wenn die aktuellen Fassungen dieser Gesetze nicht öffentlich in Ihrem Unternehmen aushängen, können Sie mit bis zu 5.000 Mark Bußgeld rechnen, meldet der Forum Verlag Herkert in Mering.Deshalb hat das Unternehmen fix einen Band zusammengestellt, in dem alle aushangpflichtigen Gesetze in der aktuellen Fassung zusammengebunden, gelocht und fertig zum Aushang sind. Die 130 Seiten schlagen mit 68 Mark inklusive Mehrwertsteuer zu Buche.

Wer weniger ausgeben möchte: Das Bundesarbeitsgericht beispielsweise dürfte ebenfalls über die neuen Gesetze verfügen... (du)

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