Neue Gesetze beschlossen

Einheitliche Rechte für Verbraucher in der EU

27.06.2011
Die beschlossenen Änderungen des EU-Parlaments betreffen sowohl Händler als auch Konsumenten.
Klarheit schaffen: Die neuen EU-Gesetze sollen strittige Sachverhalte bei Ein- und Verkauf von Waren regeln.
Klarheit schaffen: Die neuen EU-Gesetze sollen strittige Sachverhalte bei Ein- und Verkauf von Waren regeln.
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Nach dreijährigen Verhandlungen hat das Europaparlament in Brüssel mit überwältigender Mehrheit den neuen Gesetzen für bessere Verbraucherrechte zugestimmt. Die verschiedenen Gesetze von Land zu Land sollen damit weitestgehend der Vergangenheit angehören.
Die Regeln im Einzelnen:

a) Künftig gilt überall in der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, egal ob im Internet oder an der Haustür eingekauft wird. Bestellt zum Beispiel eine Person in Deutschland über das Internet Ware in Italien, darf sie die Ware zwei Wochen lang umsonst zurückgeben. Das gilt auch für ebay-Auktionen. Privatverkäufer sind von dieser Regelung ausgenommen.

b) Änderungen auch bei "Tupperware-Partys": In Deutschland gab es bisher kein Widerrufsrecht bei bestellten Besuchen in die eigene Wohnung. Mit dem neuen EU-weiten Verbraucherrecht ändert sich das. Ein einheitliches Musterformular soll im Internet abrufbar sein.

c) Informiert der Händler beim Kauf nicht über das Widerrufsrecht, verlängert es sich künftig automatisch auf zwölf Monate. Aus EU-Sicht ein Vorteil. In Deutschland galt unter diesen Umständen aber bisher ein ewiges Recht auf Rückgabe.

d) Mit dubiosen Geschäftspraktiken im Internet soll künftig auch Schluss sein: Verbraucher müssen künftig bei der Bestellung im Netz ein kostenpflichtiges Angebot aktiv per Klick bestätigen. So soll vermieden werden, dass scheinbare Gratisangebote teuer bezahlt werden müssen. Damit soll Online-Abzockern das Handwerk gelegt werden.
Auch die sogenannten "vorangeklickten Kästchen" bei der Buchung von Flug- oder Zugtickets im Internet müssen verschwinden. Wegen Voreinstellungen erwerben Verbraucher bislang häufig kostenpflichtige Reiseversicherungen, ohne dies ausdrücklich bestätigt zu haben.

e) Bei einem Einkauf in einem anderen EU-Land müssen Verbraucher bisher viele Hürden akzeptieren. Diese fallen nun weg. So werden Händler verpflichtet, über Lieferbeschränkungen bereits zu Beginn der Bestellung zu informieren.
Heute scheitern über 60 Prozent der Online-Einkäufe in der EU daran, dass der Verbraucher in einem Land wohnt, das vom Händler nicht beliefert wird. Denn: Händler, die außerhalb ihrer Heimat Ware verkaufen wollten, mussten bisher ihre Geschäfte aufwändig an das jeweilige nationale Recht anpassen. Die angeglichenen EU-Regeln sollen nun Erleichterung bieten.

f) Auch beim Blick auf die Telefonrechnung soll es kein böses Erwachen mehr geben. Wer zum Beispiel mit dem Kundendienst telefoniert, zahlt in Zukunft nur den Ortstarif – auch wenn der Händler eine teuere Telefonhotline zwischengeschaltet hat.

Unverändert bleiben indes die unterschiedlichen Garantieregelungen: Während Verbraucher in Deutschland auf Elektrogeräte eine zweijährige Garantie bekommen, wird es zum Beispiel in Schweden und Finnland bei zehn Jahren bleiben.

Gelten sollen die Gesetze allerdings erst von 2013 an. Schon 2008 hatte es den ersten Vorschlag für EU-weite Rechte für Verbraucher gegeben. Doch die Angleichung ("Vollharmonisierung") war unter einigen Ländern umstritten: Sie fürchteten, ihre besonders hohen Schutzrechte absenken zu müssen. (tö)

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