Einigung: Auf jeden DVD-Brenner werden 9,21 Euro Urheberabgabe aufgeschlagen

13.08.2003
Die in der Zentralstelle für private überspielungsrechte (ZPü) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften und der IT-Branchenverband Bitkom haben ihre Verhandlungen in Sachen Urheberabgabe für DVD-Brenner abgeschlossen. Man einigte sich darauf, dass alle Unternehmen, die DVD-Brenner herstellen oder importieren, für jedes in Deutschland über die Ladentische gehende Gerät 9,21 Euro Urheberabgabe entrichten müssen. Die zügige Einigung bringe Planungssicherheit für die Gerätehersteller, heißt es in einem Schreiben des Branchenverbandes. Bitcom-Chef Bernhard Rohleder wertet den Vertrag als "Zeichen des guten Willens der Wirtschaft, auch bei den neuen Geräten Lösungen für die urheberrechtliche Vergütung zu finden." Durch die Abgabe sollen Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigt werden, der ihnen durch das Anfertigen erlaubter Privatkopien entsteht. Immerhin sei es möglich, dass Anwender Kopien von DVDs anfertigen oder aber Fernsehsendungen auf DVD brennen können. Reinhold Kreile, Chef der musikalischen Verwertungsgesellschaft Gema zeigt sich sehr zufrieden mit der Regelung und spricht von einer Sicherung der Autorenrechte bei privater Vervielfältigung. Ursprünglich hatte die ZPü eine wesentlich höhere Abgabe gefordert, der jedoch seitens der Bitcom mit dem Argument nach unten korrigiert wurde, dass eine Vielzahl der DVDs mittlerweile einen Kopierschutz tragen würden. Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2003 in Kraft, Mitglieder des Branchenverbandes erhalten einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Für CD-Brenner gilt die Urheberabgabe in Höhe von 7,50 Euro bereits seit letztem Jahr. (cm)

Die in der Zentralstelle für private überspielungsrechte (ZPü) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften und der IT-Branchenverband Bitkom haben ihre Verhandlungen in Sachen Urheberabgabe für DVD-Brenner abgeschlossen. Man einigte sich darauf, dass alle Unternehmen, die DVD-Brenner herstellen oder importieren, für jedes in Deutschland über die Ladentische gehende Gerät 9,21 Euro Urheberabgabe entrichten müssen. Die zügige Einigung bringe Planungssicherheit für die Gerätehersteller, heißt es in einem Schreiben des Branchenverbandes. Bitcom-Chef Bernhard Rohleder wertet den Vertrag als "Zeichen des guten Willens der Wirtschaft, auch bei den neuen Geräten Lösungen für die urheberrechtliche Vergütung zu finden." Durch die Abgabe sollen Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigt werden, der ihnen durch das Anfertigen erlaubter Privatkopien entsteht. Immerhin sei es möglich, dass Anwender Kopien von DVDs anfertigen oder aber Fernsehsendungen auf DVD brennen können. Reinhold Kreile, Chef der musikalischen Verwertungsgesellschaft Gema zeigt sich sehr zufrieden mit der Regelung und spricht von einer Sicherung der Autorenrechte bei privater Vervielfältigung. Ursprünglich hatte die ZPü eine wesentlich höhere Abgabe gefordert, der jedoch seitens der Bitcom mit dem Argument nach unten korrigiert wurde, dass eine Vielzahl der DVDs mittlerweile einen Kopierschutz tragen würden. Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2003 in Kraft, Mitglieder des Branchenverbandes erhalten einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Für CD-Brenner gilt die Urheberabgabe in Höhe von 7,50 Euro bereits seit letztem Jahr. (cm)

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