Bitkom und Verwertungsgesellschaften

Einigung bei Urheberrechtsabgabe für Drucker

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Nach jahrelangem Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker haben sich nun der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften geeinigt.
 
  • Die Urheberrechtsbgabe auf Drucker beträgt für die Jahre 2001 und 2007 zwischen vier und 14 Euro pro Gerät
  • Hersteller und Importeure zahlen bis zu 200 Millionen Euro
  • Einigung zeigt, dass Zwangsabsicherung der Forderungen überflüssig ist, meint Bitkom

Die Regelung zwischen dem ITK-Branchenverband und den Verwertungsgesellschafen (VG) Wort und Bild-Kunst betrifft rückwirkend die Jahre von 2001 bis 2007. Je nach Leistungsfähigkeit der Drucker werden Abgaben in Höhe von vier bis 14 Euro pro Gerät gezahlt. In der Summe überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die oben erwähnten Verwertungsgesellschafen , die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten.

Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. "Damit bringen wir einen langjährigen Rechtsstreit zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende", meint Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die VG Wort hatte für den Zeitraum bis 2007 ursprünglich bis zu 300 Euro pro Drucker gefordert. Seit 2008 gilt ein neues Gesetz, das Abgaben von fünf bis 12,50 Euro pro Gerät vorsieht (ChannelPartner berichtete). Diese Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen berücksichtigt.

Aus Sicht von Bitkom zeigt die Einigung, dass eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig ist. Diese hätten, so Bitkom, mit dem Verweis auf die langen Gerichtsverfahren eine so genannte Hinterlegungspflicht für strittige urheberrechtliche Abgaben gefordert, die jetzt von der Bundesregierung eingeführt werden soll.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "ür die Unternehmen bedeutet eine Hinterlegungspflicht oder eine sonstige Sicherheitsleistung für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben einen massiven Eingriff, da sie Liquidität vernichtet und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkt."
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "ür die Unternehmen bedeutet eine Hinterlegungspflicht oder eine sonstige Sicherheitsleistung für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben einen massiven Eingriff, da sie Liquidität vernichtet und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkt."
Foto: Bitkom

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. Rohleder kommentiert: "Für die Unternehmen bedeutet eine Hinterlegungspflicht oder eine sonstige Sicherheitsleistung für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben einen massiven Eingriff, da sie Liquidität vernichtet und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkt." Zudem seien Bitkom keine signifikanten Zahlungsausfälle bekannt, wenn erst einmal eine Einigung oder gerichtliche Festlegung erfolgt ist. Ein Grund für die Gerichtsverfahren seien vor allem die übertriebenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften, so die Auffassung des ITK-Branchenverbands.

Derzeit ist noch ein Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie offen. Dabei geht es um die Höhe der Abgaben für Personal Computer, über die fast schon Einigkeit herrschte (ChannelPartner berichtete). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in den Jahren 2007/2008 eine Pauschalabgabe für PC abgelehnt, da bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Aus formalen Gründen war das Urteil im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Der BGH hatte daraufhin zentrale Fragen dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Das EU-Gericht erklärte 2013 das Erheben von Urheberrechtsabgaben für Drucker und Personal Computer für grundsätzlich rechtens (ChannelPartner berichtete). Was die Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks betrifft, das wurde bereits Anfang 2013 eine Teileinigung erzielt.

"Der Grund für lange Gerichtsverfahren sind nicht die Unternehmen, sondern die Mühlen der Justiz", sagte Rohleder. Grundsätzlich müsse die Diskussion um die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weitergeführt werden. "Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr", begründer der Bitkom-Hauptgeschäftsführer seine Forderung, grundsätzlich auf eine geräteabhängige Urheberrechtsabgabe zu verzichten.

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