Einigung: CD-Brenner ab sofort 10 Prozent teurer!

02.08.2002
Der Streit um die Urheberrechtsabgabe ist beendet: Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Bitkom hat mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag für CD-Brenner abgeschlossen. Vertragspartner sind die Verwertungsgesellschaften, Wort und Bild-Kunst. Nach dem Vertrag sind Hersteller und Importeure von CD-Brennern unter den Bitkom-Mitgliedern verpflichtet, künftig für jedes verkaufte Gerät sechs Euro Urheberabgabe pauschal an die Verwertungsgesellschaften zu bezahlen. Außerdem werden rückwirkend für die seit Juli 2001 verkauften Geräte entsprechende Abgaben fällig. Dadurch werden sich Preiserhöhungen nicht vermeiden lassen und CD-Brenner künftig um bis zu 10 Prozent teurer. Nach langwierigen Verhandlungen hat man sich auf die sechs Euro pro Gerät geeinigt. Die Verwertungsgesellschaften hatten rückwirkend für alle seit 1998 verkauften Geräte pauschale Abgaben gefordert. Die ZPÜ hatte 11,75 Euro pro verkauftem CD-Brenner eingeklagt - bei Gerätepreisen von zurzeit nur rund 50 Euro. Die nun festgelegten 6 Euro für jeden verkauften CD-Brenner decken alle Forderungen der drei Verwertungsgesellschaften ab und befreien die Unternehmen von der Last der ursprünglich weiter in die Vergangenheit reichenden Forderungen. Mit dem nun gefundenen Kompromiss bewegen sich die Unternehmen am oberen Ende des wirtschaftlich Tragbaren. Die Mehrkosten müssen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt aufgebracht werden: Die Realeinkommen vieler Haushalte sinken und zahlreiche Unternehmen der IT-Branche schreiben rote Zahlen. Im Vergleich zur Urheberabgabe für herkömmliche Kassettenrekorder von 1,28 Euro ist die Abgabe für CD-Brenner außerdem unverhältnismäßig hoch. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe der ComputerPartner 30/02. (jh)

Der Streit um die Urheberrechtsabgabe ist beendet: Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Bitkom hat mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag für CD-Brenner abgeschlossen. Vertragspartner sind die Verwertungsgesellschaften, Wort und Bild-Kunst. Nach dem Vertrag sind Hersteller und Importeure von CD-Brennern unter den Bitkom-Mitgliedern verpflichtet, künftig für jedes verkaufte Gerät sechs Euro Urheberabgabe pauschal an die Verwertungsgesellschaften zu bezahlen. Außerdem werden rückwirkend für die seit Juli 2001 verkauften Geräte entsprechende Abgaben fällig. Dadurch werden sich Preiserhöhungen nicht vermeiden lassen und CD-Brenner künftig um bis zu 10 Prozent teurer. Nach langwierigen Verhandlungen hat man sich auf die sechs Euro pro Gerät geeinigt. Die Verwertungsgesellschaften hatten rückwirkend für alle seit 1998 verkauften Geräte pauschale Abgaben gefordert. Die ZPÜ hatte 11,75 Euro pro verkauftem CD-Brenner eingeklagt - bei Gerätepreisen von zurzeit nur rund 50 Euro. Die nun festgelegten 6 Euro für jeden verkauften CD-Brenner decken alle Forderungen der drei Verwertungsgesellschaften ab und befreien die Unternehmen von der Last der ursprünglich weiter in die Vergangenheit reichenden Forderungen. Mit dem nun gefundenen Kompromiss bewegen sich die Unternehmen am oberen Ende des wirtschaftlich Tragbaren. Die Mehrkosten müssen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt aufgebracht werden: Die Realeinkommen vieler Haushalte sinken und zahlreiche Unternehmen der IT-Branche schreiben rote Zahlen. Im Vergleich zur Urheberabgabe für herkömmliche Kassettenrekorder von 1,28 Euro ist die Abgabe für CD-Brenner außerdem unverhältnismäßig hoch. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe der ComputerPartner 30/02. (jh)

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