Einkaufszentrum kontra Wohngebiet

14.03.2002

Die Errichtung eines Einkaufszentrums mit großflächigem Einzelhandel (Geschossfläche: 6.000 qm) sowie Büroflächen (1.900 qm) in einem Gewerbegebiet kann gegen das gebietsübergreifende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn die Ausfahrt für den Kunden-, Liefer- und Entsorgungsverkehr des gesamten Betriebs direkt gegenüber von Wohnhäusern in einem schutzwürdigen allgemeinen Wohngebiet liegt. (Oberverwaltungsgericht Berlin, Az.: 2 S 1/00). (jlp)

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