Einmaliger Ausrutscher

06.02.2000

Weil ein Arbeitnehmer sich offenbar über Umstrukturierungen in seiner Firma geärgert hatte, machte er gegenüber einem Kunden seiner Verärgerung Luft und sagte, dies sei eine "Scheiß-Firma". Nach Auffassung des Gerichts war diese Äußerung aber nur als einmaliger Ausrutscher zu bewerten. Eine fristlose Kündigung ist deshalb noch nicht gerechtfertigt. Das Gericht bewertete das Verhalten des Arbeitnehmers zwar als "erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichtverstoß", gleichwohl sei es in diesem Einzelfall kein Grund für eine fristlose Kündigung, weil sich der Arbeitnehmer in rund 27 Jahren Betriebszugehörigkeit zuvor als tadellos arbeitender und höflicher Mitarbeiter bewährt habe. Ein einmaliger Ausrutscher dürfe daher nicht derart gravierende Folgen haben (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 9 BV 558/99). (jlp)

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