Einsatz neuester Antivirensoftware ist Pflicht

24.05.2002

Übernimmt es eine auf digitale Speichermedien in der EDV-Branche spezialisierte Firma, Disketten zu duplizieren, und sagt sie ihrem Auftraggeber vertraglich zu, die Masterdiskette zuvor mit aktueller Antivirussoftware auf Viren zu prüfen und erkannte Viren zu beseitigen, so beinhaltet dieses Angebot den Einsatz der neuesten Antivirusprogramme. Werden aber nicht die neuesten Programme eingesetzt und sind die ausgelieferten Disketten mit einem Virus befallen, so kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche gegen die EDV-Firma geltend machen (Landgericht Hamburg, Az.: 401 O 63/00). (jlp)

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