Gericht sieht Wettbewerbsbeschränkung

Einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Preisparität

05.05.2010

Eingriff in freies Spiel von Angebot und Nachfrage

Thorsten Wufka, Leiter des Mitglieder-Services des ZVAB wird zitiert mit den Worten: "Die Preisparität stellt im Grunde eine Buchpreisbindung für den Gebrauchtmarkt dar, jedoch nicht zugunsten der Kunden und der Vielfalt, sondern zu Bedingungen, die von einem marktbeherrschenden Konzern diktiert werden. Als Plattform für antiquarische, vergriffene und gebrauchte Bücher halten wir solche restriktiven Vorschriften für wettbewerbswidrig und lehnen diese ab. Es ist skandalös, dass ein Unternehmen regulierend in das freie Spiel von Angebot und Nachfrage eingreifen möchte und dies als Dienst am Kunden verkauft, während es gleichzeitig selbst durch hohe Provisionen die Preise nach oben treibt."

Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen.

Wir drücken dem Betreiber von ZVAB jedenfalls für die jetzt kommenden Rechtsmittelverfahren die Daumen. Jeder andere Amazon-Händler sollte dies ebenfalls tun. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

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