Pcfritz.de

Einstweilige Verfügung gegen Microsoft

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Auseinandersetzung zwischen dem Software-Riesen Microsoft und dem Online-Händler Pcfritz.de geht in die nächste Runde. Laut Pcfritz.de habe man gegen Microsoft eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Hat Pcfritz.de mit gefälschter Software gehandelt oder nicht? Noch ist der Vorwurf von Microsoft nicht erwiesen. Trotzdem hatte der Softwarehersteller bei dem Onliner eine Durchsuchung und die Sicherstellung von tausenden von Datenträgern veranlasst. Zudem hatte Microsoft in einer Pressemitteilung die Medien informiert. Pcfritz.de-Geschäftsführer Maik Mahlow kündigte daraufhin einen "Gegenschlag" an.

Nach eigenen Angaben hat Pcfritz.de nun eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. So soll es Microsoft künftig unterlassen, zu behaupten, Pcfritz.de vertreibe oder besitze gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems Windows 7 sowie versehe Raubkopien mit eigenen Verpackungen und gefälschten Echtheitszertifikaten. "Durch die von der Antraggegnerin (Microsoft, Anm. der Red.) gewählte Art der Darstellung und Formulierung vermittelt diese den Eindruck, als sein die von ihr gegenüber der Antragstellerin (Pcfritz.de, Anm. der Red.) erhobenen Vorwürfe erwiesen und zutreffend", heißt es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Es seien stattdessen bisher nur strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden, die noch nicht abgeschlossen sind. Daher gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.

Geschäftspartner kündigen Zusammenarbeit auf

Microsoft sei verpflichtet, bei der Veröffentlichung einer Pressemitteilung "ein solches Maß an Zurückhaltung zu üben", dass deutlich werde, dass es sich bisher nur um den Verdacht einer Straftat handele, solange der Tatnachweis nicht erbracht ist. "Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Mutterkonzern der Antragsgegnerin um einen der weltweit führenden und bekanntesten, wenn nicht gar um den bekanntesten Hersteller von PC-Betriebssoftware handelt, so dass eine Pressemitteilung der Antragsgegnerin erhebliche Aufmerksamkeit erzeugt und eine Vielzahl von Personen zur Kenntnis und durchaus ernst genommen wird", schreibt der Pcfritz.de-Anwalt.

Laut Pcfritz.de haben durch das Vorgehen von Microsoft bereits Geschäftspartner die Zusammenarbeit aufgekündigt. So deaktivierte die Sofort AG das System für die "Sofort-Überweisung". Damit seien derzeit keine Live-Transaktionen mehr möglich. Auch Ebay hat die Zusammenarbeit eingestellt und die aktuell noch zur Auslieferung stehenden Platzierungen storniert. Der Wegfall des Ebay-Umsatzes trifft den Online-Händler hart: Nach Pcfritz.de-Angaben lag der Umsatz über Ebay täglich bei durchschnittlich fast 50.000 Euro, der übrige Umsatz habe dagegen nur etwa 16.500 Euro betragen. (awe)

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