ElektroG: Die Bußgeldmühlen mahlen

18.10.2007
Von Mark Schomaker
Die Einhaltung der Pflichten der Hersteller nach dem ElektroG wird nun behördlich kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert.

Channelpartner hat bereits in ihrer Ausgabe Nr. 36 vom 06.09.2007 durch ein Interview mit Herrn Theusner von der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR) darüber berichtet, welche zukünftige Gangart seitens des EAR und der Aufsichtsbehörde gegenüber "schwarzen Schafen" zu erwarten sein darf. Ergänzend berichtete die Chanelpartner-Online in ihren Rechtsnews vom12.10.2007 durch den Herrn Kollegen Rechtsanwalt Stabno über die drohenden Bußgelder gemäß § 23 ElektroG.

Die Verhängung von Bußgeldern für beispielsweise noch nicht registrierte Hersteller und fehlende monatliche Mengenmeldungen als eine Reaktion der Behörde war insoweit nur eine Frage der Zeit. Ganz im Gegenteil haben EAR und Umweltbundesamt den Herstellern fairerweise bis jetzt eine inoffizielle Schonfrist eingeräumt, die nicht unerheblich lang war.

Mir ist aus meiner täglichen anwaltlichen Praxis bekannt, dass insbesondere registrierte Hersteller zu Recht seit einiger Zeit ihren Unmut über die nicht registrierten Mitbewerber äußern.

Insoweit ist Herrn Theusner beizupflichten, dass nunmehr seit fast 2 Jahren die deutschen Hersteller Gelegenheit bekommen haben sich mit der Materie "ElektroG" und den daraus resultierenden neuen Pflichten bekannt zu machen. Es hätte durchaus bereits schon früher Sanktionen für Verstöße geben können.

So sollen seit einiger Zeit bereits mehrere hundert Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verschiedenster Verstöße gegen das Elektrogesetz bei der Aufsichtsbehörde, dem Umweltbundesamt, angestoßen worden sein. Es wird daher nur eine Frage der Zeit sein, wann diese nach und nach überprüft und abgearbeitet werden.

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