Fakt ist, dass sich eine nicht unerhebliche Anzahl von bisher nicht registrierten Herstellern in den nächsten Monaten zwangsweise mit der Materie beschäftigen werden muss.
Neben Abmahnschreiben ist es auch für Bußgeldbescheide aufgrund von Verstößen gegen das ElektroG äußerst ratsam, dass der Betroffene einen Anwalt, welcher sich mit der Materie "ElektroG" auskennt, aufsucht.
Die spezifischen Besonderheiten des Elektrogesetzes können vom hierauf spezialisierten Rechtsanwalt maßgeblich zur Schadensminimierung, bzw. Schadensbegrenzung beim Mandanten eingesetzt werden.
Der Autor: Rechtsanwalt Mark Schomaker hat seinen anwaltlichen Schwerpunkt im ElektroG, IT-Recht und dem gewerblichen Rechtsschutz. Er ist zu erreichen unter Tel.: 05203 - 91 69 59, RA.Schomaker@recht-und-vertrag.de oder: www.recht-und-vertrag.de. (mf)