Elektronischer Zahlungsverkehr: Rabattgesetz nicht geeignet

27.01.2000

Die Europäische Union hat im Rahmen der "Richtlinie zum elektronischen Zahlungsverkehr" auch Rabatte für deutsche Verbraucher zugelassen. Das Bundesjustizministerium hatte ursprünglich gefordert, das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung für das Internet zum europäischen Standard zu erheben. Die EU hat sich entschlossen, die Forderung des Bundesjustizministeriums abzuschmettern. (gn)

www.bitkom.org

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